Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zu den Behandlungskosten sowie den Regelungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Die Kosten
Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich etwa 50 Minuten und kostet ca. 110,- Euro. Die erste Sitzung mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung gestaltet sich in der Regel aufwändiger und ist entsprechend etwas teurer. Bei der Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern können die Kosten geringer ausfallen.
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen (siehe unten). Eine Abrechnung analog der Gebührenordnung für Heilpraktiker ist möglich.
Beratungstermin
Sie interessieren sich für eine osteopathische Behandlung bei uns, sind sich aber noch nicht ganz sicher. Gerne bieten wir unverbindlich einen Beratungstermin an. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Beratungstermin anfragen.
Gesetzliche Kassen
Osteopathie ist derzeit noch grundsätzlich eine private Leistung, wird jedoch im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes seit Januar 2012 von einigen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Immer mehr Kassen folgen diesem Weg, um ihren Versicherten die stark nachgefragte Heilmethode im Rahmen ihrer Leistungen anbieten zu können.
Eine aktuelle Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs), die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen, finden Sie HIER. Klicken Sie dann einfach auf Namen oder Logo der jeweilgen GKV. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind. Alternativ gibt es HIER eine Auflistung
Private Krankenversicherung und private Zusatzversicherung
Im Rahmen der Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH) werden die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Um sichergehen zu können, ob und in welcher Höhe die Kosten für osteopathische Leistungen von Ihrem Versicherer übernommen werden, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse sprechen.
Modalitäten
Da wir unsere Zeit für Ihren Termin reservieren, haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei kurzfristen Absagen (weniger als 24 Std. im Voraus), unabhängig der Gründe, den Behandlungsausfall
leider in Rechnung stellen müssen.